Gerichtsgutachten

Die Aufgaben des in deutschen gerichtlichen Verfahren eingeschalteten gerichtlichen Sachverständigen ergeben sich aus Inhalt und Umfang des gerichtlichen Auftrags an dessen Einhaltung die Sachverständige streng gebunden ist.

Die gerichtlichen Verfahren in denen die Sachverständige tätig wird sind folgende:

1. die nach ZPO ausgerichteten Verfahren Zivilprozess

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit (§15 Abs. 1 FGG)
  • Arbeitsgerichtsverfahren (§46 Abs.2 ArbGG)
  • Verwaltungsgerichtsverfahren (§ 98 VwGO)
  • Finanzgerichtsverfahren (§82 FGO)
  • Sozialgerichtsverfahren (§ 118 SGG)

2. die nach der StPO ausgerichteten Verfahren

  • weitgehend für das Bußgeld.- sowie das Disziplinarverfahren

Dem gerichtlichen Sachverständigen können in dem jeweiligen Verfahren z.B. die Aufgabenbereiche Beurteilung von Tatsachen oder Mitteilung von  Erfahrungssätzen übertragen werden.

Er berichtet über bestimmte Erfahrungen wie z.B. allgemein anerkannte Regeln der Technik, Stand der Wissenschaft und Technik, Ortsüblichkeit  von Löhnen.

Die Sachverständige hilft dem sachkundigen  Richter bei der Feststellung und Beurteilung von Tatsachen sowie bei der Vermittlung von Erfahrungssätzen auf ihrem Fachgebiet. 

Die Begutachtung wird i.d.R. durch Beweisbeschluss angeordnet.
Der Gutachterauftrag wird vom Gericht (Richter oder Staatsanwalt) an die Sachverständige erteilt.