Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten, dessen Ergebnis für beide Seiten eines Streits verbindlich ist. Die Parteien sind mit der Vorlage des Schiedsgutachtens entgültig gebunden.

Beide Parteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Streit/Konflikt schlichten soll. Keine andere Person  ist von ihrem Amt und von ihrer beruflichen Erfahrung her besser für diese besondere verantwortungsvolle Aufgabe gerüstet als ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger , zu dessen Alltag es gehört, Streitfragen mit Autorität zu klären.

Die Parteien schließen untereinander einen formlos gültigen Vertrag , in welchem sie den Gegenstand der Begutachtung, also die Beweisfragen, festlegen. Sie einigen sich auf einen Sachverständigen und bestimmen die Verbindlichkeit der zu treffenden Feststellung, nämlich die Bindungswirkung des Gutachtens (Schiedsgutachterklausel).

Danach erfolgt ein weiterer Vertrag mit der Sachverständigen
Das Schiedsgutachten muß objektiv , unparteilich  und sorgfältig erstellt sein.

Es wird üblicherweise in den Fällen vorgesehen, in denen ein Vertragsverhältnis abzuwickeln ist und die Parteien sich nicht über die Beurteilung einer Werkleistung oder das Vorliegen und die Höhe eines Schadens einigen können.

Das Schiedsgutachten bindet  sowohl die Parteien als auch im Regelfall das Gericht.