Selbstständiges Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein eigenständiges VerfahrenEs kann während oder außerhalb eines Streitverfahrens auf Antrag einer Partei vom Gericht angeordnet werden.

Ist ein Rechtsstrei t nicht anhängig, muss der Antrag bei dem Gericht gestellt werden, daß nach Darlegung der Antragstellerseite in der Hauptsache zuständig wäre.

Voraussetzung ist die Zustimmung des Gegners oder die Besorgnis des Verlustes oder der erschwerten Benutzung des Beweismittels .
Das selbstständige Beweisverfahren folgt vier Punkten:  Prozessvermeidung, der Beschleunigung des Rechtsstreites, Beweissicherung oder der Beeinflussung der Verjährung.

Soll ein selbstständiges Beweisverfahren mit Einschaltung eines Sachverständigen durchgeführt werden, ist die Voraussetzung die Zustimmung des Gegners oder die Besorgnis des Verlustes oder der erschwerten Benutzung des Beweismittels.

Z.B.  bei weiterlaufenden Baumaßnahmen, dass durch den Baufortschritt Beweismittel verloren gehen oder die Beweiserhebung erheblich teurer wird.
Erforderlich ist dann die Sicherung der Bautenstände  und die Klärung von Mängeln an Vorgewerken.Den am Bau beteiligten Personen ist es nicht zuzumuten, den möglicherweise fehlerhaften Zustand weiter zu belassen. Sie brauchen dann nicht das Bauvorhaben bis zur Durchführung des Haupsacheverfahrens zu stoppen.

Das Gutachten, welches in einem selbstständigen Beweisverfahren erstellt wurde, ist auch im Hauptsacheprozess ein gültiges Beweismittel, auf das sich jede der Parteien beziehen kann.